Die Ltd. oder auch Limited ist die in England am häufigsten vertretene Rechtsform. Dabei kann unter zwei Verschiedenen Limited unterschieden werden. Es gibt einmal die Private Limited Company bei shares (Ltd.), zu welcher auch das StudiVZ Netzwerk gehört, und die Public Limited Company (PLC). Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, das bei einer PLC die Aktien einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, bei einer Ltd. der Gesellschafterkreis beschränkt sein soll, ähnlich einer deutschen GmbH. Dies ist auch beim StudiVZ Netzwerk der Fall. Die Gründung einer Limited geschieht in England, nach englischem Recht und in englischer Sprache. Aus diesem Grund hatte auch das StudiVZ Netzwerk zu Anfang seinen Hauptsitz in Birmingham. Die Gründung erfolgt durch eine Eintragung ins englische Handelsregister (Companies House). Ein Notar ist hierbei nicht nötig. Es wird ein Gesellschaftervertrag (Memorandum and Articles of Association) aufgesetzt. Er besteht aus zwei verschiedenen Teilen. Das Memorandum of Association regelt hierbei die Außenverhältnisse wie zum Beispiel Name und Sitz der Gesellschaft, das Articles of Association die Innenverhältnisse wie z. B. Vertragsberechtigung und Dividende. Außerdem wird festgehalten dass der Sitz der Firma in England ist und die Haftung der Gesellschafter sich auf die von ihnen erbrachten Anteilseinlagen beschränkt. Dann wird der Vertrag beim englischen Handelsregister (Companies House) eingereicht. Auch hier ist ein Notar nicht von nöten. Ca. eine Woche später wird die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen und das Gründungszertifikat („Certificate of Incorporation“) ausgestellt.
Will die Limited in Deutschland tätig werden, muss sie ein Gewerbe unter einer deutschen Geschäftsadresse in Deutschland anmelden. Wenn es sich um eine unselbstständige Betriebsstätte handelt, ist neben der Gewerbeanmeldung ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Falls die Limited geschäftlich aktiv ist und es selbstständige Zweigniederlassungen gibt sind diese Filialen auch ins Handelsregister einzutragen. Die notarielle Anmeldung ist zwingend erforderlich und muss durch den Geschäftsführer erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen wie die Gründungsunterlagen und beglaubigte Übersetzungen müssen hierbei vorliegen.
Die Rechtsgrundlage der Limited ist hier recht einfach gestrickt. Im „normalen Geschäftsverkehr“ gilt für die in Deutschland tätige Limited das deutsche Recht. Nur bei Streitigkeiten im Innenverhältnis wird nach englischem Recht gehandelt.
Mittlerweile existiert das StudiVZ Netzwerk in den Sprachen Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Polnisch. Zur StudiVZ Ltd. gehören laut eigenen Angaben zurzeit etwas über 8 Millionen registrierte Mitglieder.
Da das StudiVZ Netzwerk nur als reines Studentenverzeichnis gedacht war, wurde eigens für Schüler das schülerVZ und für Benutzer die ihr Studium schon hinter sich gebracht haben das Netzwerk meinVZ gegründet. SchülerVZ hat im Moment laut Angaben der Betreiber ca. 3 Millionen Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wobei hier die Mitglieder Zahl auch kontinuierlich steigt. StudiVZ und MeinVZ sind im Netzwerk durch eine Schnittstelle miteinander verbunden. Dies bietet den Mitgliedern der Netzwerke die Möglichkeit von beiden Seiten auf die jeweiligen Profile zuzugreifen. Beim SchülerVZ wurde aus Jugendschutzgründen auf eine solche Verbindung verzichtet. Unter anderem gehören zu dem Projekt StudiVZ Netzwerk noch diverse andere Länderdomains mit ihren Sub-Domains.
Allerdings will sich das StudiVZ Netzwerk in Zukunft verstärkt auf den deutschen Markt konzentrieren zumal ein erfolgreicher Konkurrent aus dem englischen Sprachraum – Facebook – auch auf den deutschen Markt drängt.