Update 03.07.2008

Das StudiVZ lernt dazu. Das Studentenverzeichnis lernt, wie man Daten effizient sammelt und verwertet, wie man die vorhandene Community "überredet"  die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu akzeptieren (oder man kann gehen) und wie man mit Konkurrenten umzugehen hat. Dabei ist der Begriff Konkurrent sehr weit gefasst. Die folgenden Beispiele zeigen, dass es schon genügt ein "VZ" im Domainnamen zu haben, um ins Visier der StudiVZ Abmahnwelle zu geraten.

1. StudiVZ gegen ErstiVZ

Das ganze fing mit Erstivz.de an. Erstivz war eine Plattform für Studienanfänger an der Universität Münster, also ein Studentenverzeichnis. Wohlgemerkt ist diese Plattform ein kostenloser und non profit Dienst für Studenten im ersten Semester an der Universität Münster gewesen. Diese sollte den neuen Studenten einen Einstieg ins Studium mit Linklisten und Kontaktmöglichkeiten zwischen Student und Mentor bieten. Eine öffentliche Anmeldung war nicht möglich.Dennoch hat StudiVZ dieser Domain eine Abmahnung geschickt. Resultat: 2000€ Anwaltskosten und die Löschung der Domain. Grund hierfür laut StudiVZ sei die hohe Verwechslungsgefahr. 

Der Bericht auf Denquer fasst dies wie folgt zusammen:

Ein kommerzielles Plagiat mahnt ein nicht kommerzielles Plagiat des Plagiats aufgrund der Verwechselungsgefahr zum Plagiat ab. Schon verrückt! Sehr peinlich! Armes StudiVZ!

(Quelle: StudiVZ mahnt ErstiVZ ab, denquer.de vom 15.02.2008)

2. StudiVZ gegen Abitur-VZ

Bei dieser weiteren Abmahnung mit den gleichen Anwaltskosten wie zu ErstiVZ wird ein Verstoß gegen Teile des Kennzeichenrecht und Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Zu diesem Zeitpunkt hat das StudiVZ in der Community bereits die Namen PannenVz, AbmahnVZ und Deutscher Meister im Negativ PR verliehen bekommen. Die Seite hatte übrigens keinen nennenswerten kommerziellen Einfluss und war auch kein Studentenverzeichnis.

3. StudiVZ gegen FickenVZ

Die Zusammenhänge zwischen einem Studentenverzeichnis und einer Seite übers Ficken sind nicht zu erkennen. Obwohl eine Verwechslungsgefahr seit der Entdeckung von Prostitution innerhalb der Studi VZ Community bestehen könnte. Der Unterschied könnte darauf hinauslaufen, daß FickenVZ zu seinem Niveau steht und es stabil hält. Bei StudiVZ hingegen sinkt das Niveau scheinbar munter weiter. Es stellt sich die Frage, ob das Kürzel VZ hinter einem Wort wirklich eindeutig und immer zur Verwechslung mit StudiVZ führt. VZ kann ja für so einiges stehen. Zum Beispiel Vorratsdaten speichern Zulassen, Vereinigung zur Zentralisierung von Benutzerdaten für Werbezwecke etc.

4. StudiVZ gegen MatheVZ

Selbst das Studentenprojekt MatheVZ, nicht einmal ein Studentenverzeichnis, wird von der Abmahnwelle des StudiVZ nicht verschont. Rechtliche Schritte sollen eingeleitet werden, sollte das Angebot nicht umgestaltet, umgenannt und unter anderem Domainnamen fortgeführt werden. Dabei verlangt die Verlagsgruppe von StudiVZ, der Holtzbrinck Konzern, das alle MatheVZ Domains an sie übertragen werden.

Ist natürlich nicht schlecht, auf diese Art und Weise werden die Anwälte bezahlt, Konkurrenz dezimiert (selbst wenn es keine ist) und Zusätzlich fallen vielleicht noch ein paar kostenlose Domains an, die man dann übernehmen kann. Jedenfalls wird sich Facebook davon nicht beeindrucken lassen. Facebook ist nämlich weder ein Studentenverzeichnis, noch hat es VZ im Namen und außerdem sind die auch länger im Geschäft.

Wer in Zukunft also gerne irgendein auch "Nichtstudentenverzeichnis" Projekt starten möchte, bitte daran denken, kein VZ im Namen zu haben. Das StudiVZ und deren Rechtsabteilung warten nur darauf.